Delfin Consulting stellt Ihnen gerne kostenfrei Informationen zum Thema „Online-Marketing“ zur Verfügung. Bisher war es recht einfach: Sie melden sich zu einem Newsletter an und wir lieferten die Informationen.

Mit Einführung der DSGVO am 25.05.2018 sind die Karten neu gemischt – es gelten andere Regeln als vorher. Wir begrüßen die neuen Datenschutzregeln und das damit verbundene Ziel, SPAM weiter zu reduzieren. Ganz ausdrücklich sprechen wir uns hier gegen die ungewollte Zusendung von Informationen (SPAM) aus. Damit wir als Absender und Sie als zukünftiger Empfänger genau wissen, welche Informationen Sie erwarten können und was wir liefern, schließen wi gern mit Ihnen eine Informationsvertrag ab.

Delfin Consulting liefert Ihnen zu folgenden Themen kostenfreie Informationen:

Neue Produktupdates von Delfin Consulting, Marketing, Informationen zu Online-Marketing, Social Media-Marketing, Content-Marketing, Empfehlungen von Tools und Werkzeugen zum OnlineVertrieb und verwandten Produkten Dritter, Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, , Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, Automatisierung, Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, Startups und Unternehmensgründung, verwandte und vergleichbar Themen, Seminare und Webinare von Delfin Consulting, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.

Versprochen! Delfin Consulting verpflichtet sich, Ihnen als Besteller diese Informationen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Mit Registrierung und Angabe Ihrer E-Mail-Adresse stimmen Sie dem nachstehenden Informationsvertrag zu:

Genderhinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen (AIB)

Zwischen
Ihnen
(fortan: Informationsbesteller)
und
Delfin Consulting Lothar Küsters
Fröbelstraße 30
41836 Hückelhoven
(Fortan: Delfin Consulting)

Präambel

Die Mission von Delfin Consulting ist es, Unternehmen mehr Umsatz, mehr Gewinn und mehr Zeit zu verschaffen, um endlich wieder das zu tun, wofür sie ursprünglich angetreten sind. Daher bietet Delfin Consulting Unternehmen an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich von Delfin Consulting gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig:
Erstens ist es die Mission von Delfin Consulting, (meist kleine und mittelständische) Unternehmen zu unterstützen. Daher richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages nur an Unternehmen.
Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt.
Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden.
Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Delfin Consulting
(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass Delfin Consulting den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: neue Produktupdates, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, Automatisierung, Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, Startups und Unternehmensgründung, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare von Delfin Consulting, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.
(2) Delfin Consulting ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegen-ständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist Delfin Consulting, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.
(3) Delfin Consulting ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Delfin Consulting die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.
(4) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.
(5) Ferner schuldet Delfin Consulting auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Unternehmen
Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er Unternehmer ist oder ob er den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt. Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf Delfin Consulting davon ausgehen, dass der Informationsbesteller Unternehmer ist oder wenigstens den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH* und/oder Delfin Consulting abfordert, in deren Produkt-oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 4 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 5 Beendigung des Informationsvertrages
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
(2) Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Delfin Consulting erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

§ 6 Haftung
(1) Delfin Consulting haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Delfin Consulting – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions-und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Delfin Consulting.

§ 7 Änderungsvorbehalt
Delfin Consulting ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis Delfin Consulting gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

*Digistore24 GmbH ist Vertriebspartner für digitale und nichtdigitale Produkte



Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.Mehr erfahren Sie in unserem Datenschutzerklärung